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   BFH, 05.04.1995 - I R 81/94   

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BFH, 05.04.1995 - I R 81/94 (https://dejure.org/1995,1060)
BFH, Entscheidung vom 05.04.1995 - I R 81/94 (https://dejure.org/1995,1060)
BFH, Entscheidung vom 05. April 1995 - I R 81/94 (https://dejure.org/1995,1060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AStG § 11 Abs. 2; AO 1977 § 348 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Hinzurechnungsbetrag - Außensteuer - Erstattungsbescheid

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Hinzurechnungsbesteuerung: Erstattungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 348 Abs. 1 Nr. 1; AStG § 11 Abs. 2
    Steueranmeldung nach § 50 a EStG und DBA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 437
  • BB 1995, 1838
  • BB 1995, 873
  • DB 1995, 2459
  • BStBl II 1995, 629
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf

    Auszug aus BFH, 05.04.1995 - I R 81/94
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die auch dort enthaltenen zeitlichen Begrenzungen des Verlustvor- und -rücktrages für verfassungskonform erklärt (BVerfG-Beschluß vom 22. Juli 1991 1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 423, Deutsches Steuerrecht 1991, 1278).
  • BFH, 30.05.1990 - I R 97/88

    Gewährung eines zinslosen Darlehens an ausländische Tochtergesellschaft kann zu

    Auszug aus BFH, 05.04.1995 - I R 81/94
    Zwar handelt es sich bei der Verwaltungsregelung um eine Billigkeitsmaßnahme (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 1990 I R 97/88, BFHE 160, 567, BStBl II 1990, 875).
  • BFH, 15.09.1992 - VIII R 20/89

    Festsetzungsverjährung bei fehlendem Wirksamwerden eines Steuerbescheides aber

    Auszug aus BFH, 05.04.1995 - I R 81/94
    Da die Regelung innerhalb einer Einspruchsentscheidung ergangen ist, kann sie auch dann mit der Klage angefochten werden, wenn sie materiell-rechtlich ein Erstbescheid sein sollte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. September 1992 VIII R 20/89, BFH/NV 1993, 576).
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.1991 - 11 K 68/86
    Auszug aus BFH, 05.04.1995 - I R 81/94
    Sie beantragen sinngemäß, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 14. Dezember 1993 11 K 68/86 und die Einspruchsentscheidung vom 28. Februar 1986 aufzuheben und den Erstattungsbescheid vom 11. September 1984 in der Fassung des Bescheides vom 8. Januar 1988 dahin zu ändern, daß die Steuern auf die Hinzurechnungsbeträge 1973, 1975 und 1977 in die Erstattung einbezogen würden.
  • FG Nürnberg, 03.07.2003 - VII 370/01

    Zur Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides nach § 11 Abs. 2 AStG

    Nach demBFH- Urteil vom 05.04.1995 I R 81/94 ,BStBl. II 1995, 629, seien die zu erstattenden Steuern gem. § 11 Abs. 2 AStG a.F. durch einen Erstattungsbescheid festzusetzen.

    Nach den Ausführungen im BFH-Urteil inBStBl II 1995, 629, [BFH 05.04.1995 - I R 81/94] enthält die Absetzung eines Erstattungsbetrags nach § 11 Abs. 2 AStG a.F. in der bisherigen Form entweder einen Steuerbescheid oder eine Aufrechnung.

    Nach dem BFH-Urteil inBStBl II 1995, 629, [BFH 05.04.1995 - I R 81/94] muss ein negativer Erstattungsbescheid ergehen, wenn die Erstattung von Einkommensteuer für einen bestimmten Veranlagungszeitraum abgelehnt wird.

    Die Festsetzung der zu erstattenden Einkommensteuer nach § 11 Abs. 2 AStG a.F. hat in einem eigenständigen Erstattungsbescheid zu erfolgen (vgl. BFH-Urteil inBStBl II 1995, 629 [BFH 05.04.1995 - I R 81/94] ).

  • FG Nürnberg, 03.07.2003 - VII 377/01

    Zur Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides nach § 11 Abs. 2 AStG

    Nach dem BFH-Urteil vom 05.04.1995 1 R 81/94, BStBl. II 1995, 629, seien die zu erstattenden Steuern gern.

    Nach den Ausführungen im BFH-Urteil in BStBl II 1995, 629 , enthält die Absetzung eines Erstattungsbetrags nach § 11 Abs. 2 AStG a.F. in der bisherigen Form entweder einen Steuerbescheid oder eine Aufrechnung.

    Nach dem BFH-Urteil in BStBl II 1995, 629 , muss ein negativer Erstattungsbescheid ergehen, wenn die Erstattung von Einkommensteuer für einen bestimmten Veranlagungszeitraum abgelehnt wird.

    Die Festsetzung der zu erstattenden Einkommensteuer nach § 11 Abs. 2 AStG a.F. hat in einem eigenständigen Erstattungsbescheid zu erfolgen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1995, 629 ).

  • FG Nürnberg, 03.07.2003 - VII 368/01

    Zur Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides nach § 11 Abs. 2 AStG

    Nach dem BFH-Urteil vom 05.04.1995 1 R 81/94, BStBl. II 1995, 629, seien die zu erstattenden Steuern gern.

    Nach den Ausführungen im BFH-Urteil in BStBl II 1995, 629 , enthält die Absetzung eines Erstattungsbetrags nach § 11 Abs. 2 AStG a.F. in der bisherigen Form entweder einen Steuerbescheid oder eine Aufrechnung.

    Nach dem BFH-Urteil in BStBl II 1995, 629 , muss ein negativer Erstattungsbescheid ergehen, wenn die Erstattung von Einkommensteuer für einen bestimmten Veranlagungszeitraum abgelehnt wird.

    Die Festsetzung der zu erstattenden Einkommensteuer nach § 11 Abs. 2 AStG a.F. hat in einem eigenständigen Erstattungsbescheid zu erfolgen (vgl. BFH-Urteil BStBl II 1995, 629 ).

  • FG Nürnberg, 03.07.2003 - VII 372/01

    Zur Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides nach § 11 Abs. 2 AStG

    Nach dem BFH-Urteil vom 05.04.1995 I R 81/94, BStBl. II 1995, 629, seien die zu erstattenden Steuern gem. § 11 Abs. 2 AStG durch einen Erstattungsbescheid festzusetzen.

    Nach den Ausführungen im BFH-Urteil in BStBl II 1995, 629 , enthält die Absetzung eines Erstattungsbetrags nach § 11 Abs. 2 AStG a.F. in der bisherigen Form entweder einen Steuerbescheid oder eine Aufrechnung.

    Nach dem BFH-Urteil BStBl. II 1995, 629, muss ein negativer Erstattungsbescheid ergehen, wenn die Erstattung von Einkommensteuer für einen bestimmten Veranlagungszeitraum abgelehnt wird.

    Die Festsetzung der zu erstattenden Einkommensteuer nach § 11 Abs. 2 AStG a.F. hat in einem eigenständigen Erstattungsbescheid zu erfolgen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1995, 629 ).

  • FG Nürnberg, 03.07.2003 - VII 376/01

    Zur Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides nach § 11 Abs. 2 AStG

    Nach dem BFH-Urteil vom 05.04.1995 1 R 81/94, BStBl. II 1995, 629, seien die zu erstattenden Steuern gern.

    Nach den Ausführungen im BFH-Urteil in BStBl II 1995, 629 , enthält die Absetzung eines Erstattungsbetrags nach § 11 Abs. 2 AStG a. F. in der bisherigen Form entweder einen Steuerbescheid oder eine Aufrechnung.

    Nach dem BFH-Urteil in BStBl II 1995, 629 , muss ein negativer Erstattungsbescheid ergehen, wenn die Erstattung von Einkommensteuer für einen bestimmten Veranlagungszeitraum abgelehnt wird.

    Die Festsetzung der zu erstattenden Einkommensteuer nach § 11 Abs. 2 AStG a.F. hat in einem eigenständigen Erstattungsbescheid zu erfolgen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1995, 629 ).

  • BFH, 02.07.1997 - I R 32/95

    Abzug der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) vom Hinzurechnungsbetrag

    Die Auffassung von Mössner (a. a. O., § 11 AStG Rdnr. 29) erscheint dem Senat unbefriedigend, weil die Steuerpflichtigen auf ein gesondertes Erstattungsverfahren verwiesen werden (BFH-Urteil vom 5. April 1995 I R 81/94, BFHE 177, 437, BStBl II 1995, 629), obgleich es sich hier um eine dem § 11 Abs. 1 AStG immanente Lücke handelt.
  • FG Münster, 15.10.2004 - 2 K 5881/99

    Ausschüttungsüberschuß und Einkommensteuererstattung nach § 11 Abs. 1 und 2 AStG

    Auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 AStG könne auch ein so genannter negativer Erstattungsbescheid immer dann ergehen, wenn für eines der zu betrachtenden Kalenderjahre eine Erstattung von Einkommensteuern gem. § 11 Abs. 2 AStG nicht erfolgen könne (BFH-Urteil vom 05.04.1995 I R 81/94, BStBl. II 1995, 629).

    Die zu erstattende Einkommensteuer ist nach dem BFH-Urteil vom 05.04.1995 I R 81/94, BStBl. II 1995, 629 durch Erstattungsbescheid (des Jahres, in dem der Ausschüttungsüberschuss besteht) festzusetzen.

    Soweit die Kl. meinen, dass aus der Formulierung in dem BFH-Urteil vom 05.04.1995 I R 81/94 a.a.O. unter II. 1. a. ((631) "... müssen die zu erstattenden Jahreseinkommensteuern ... gesondert festgesetzt werden" abzuleiten sei, dass auch der Erstattungsbescheid mit den entsprechenden Jahreszahlen der Erstattungsjahre überschrieben sein bzw. für die jeweiligen Erstattungsjahre ergehen müsse, kann der Senat dem nicht folgen.

  • FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 279/01

    Außensteuergesetz: Hinzurechnungsbesteuerung

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  • FG Nürnberg, 29.04.2003 - VII 374/01

    Zur Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides nach § 11 Abs. 2 AStG

    Nach dem BFH-Urteil vom 05.04.1995 1 R 81/94, BStBl. II 1995, 629, seien die zu erstattenden Steuern gem. § 11 Abs. 2 AStG durch einen Erstattungsbescheid festzusetzen.

    Nach den Ausführungen im BFH-Urteil in BStBl II 1995, 629 , enthält die Absetzung eines Erstattungsbetrags nach § 11 Abs. 2 AStG a. F. in der bisherigen Form entweder einen Steuerbescheid oder eine Aufrechnung.

    Nach dem BFH-Urteil in BStBl. II 1995, 629, muss ein negativer Erstattungsbescheid ergehen, wenn die Erstattung von Einkommensteuer für einen bestimmten Veranlagungszeitraum abgelehnt wird.

  • BFH, 05.06.2002 - I R 115/00

    Sachliche Unbilligkeit; Begrenzung des Verlustrücktrags einer

    Dementsprechend, hat der Senat in seinem Urteil vom 5. April 1995 I R 81/94 (BFHE 177, 437, BStBl II 1995, 629) ausgeführt, dass es verfassungsrechtlich vertretbar ist, wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge des § 11 Abs. 2 AStG zeitlich begrenzt, um auf diese Weise die ausländischen Zwischengesellschaften zu einer zeitnahen Ausschüttung der aus passivem Erwerb stammenden Gewinne zu zwingen.

    Danach ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, diesen Wertungswiderspruch zwischen Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit einseitig zugunsten des Nettoprinzips zu entscheiden (vgl. Beschluss des BVerfG vom 22. Juli 1991 1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 423; ebenso BFH-Urteil in BFHE 177, 437, BStBl II 1995, 629).

  • FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 172/95

    Mehrheitsbeteiligung an ausländischer Körperschaft; Ertragsbesteuerung

  • FG Nürnberg, 03.07.2003 - VII 13/02

    Zur Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides nach § 11 Abs. 2 AStG

  • FG Münster, 18.01.2005 - 2 K 5881/99
  • BFH, 26.04.2006 - I R 122/04

    Unverzinslichkeit des Erstattungsbetrages gemäß § 11 Abs. 2 AStG a.F.

  • BFH, 31.03.2004 - X R 25/03

    Erlass; sachliche Unbilligkeit: Veräußerungsgewinn, obwohl früher entstandene

  • FG Hamburg, 19.07.2000 - VI 303/97

    Verlustrücktrag und Kürzung von Ausschüttungen im Außensteuergesetz (AStG) bei

  • BFH, 07.09.2005 - I R 64/04

    Erstattung von Steuern gemäß § 11 Abs. 2 AStG a.F.

  • FG Düsseldorf, 09.11.2004 - 6 K 1569/02

    Festsetzung eines Steuererstattungsbetrages; Beschreibung des

  • FG Münster, 31.05.2001 - 6 K 5014/98

    Liquidation einer ausländischen Gesellschaft, bei der eine Berichtigung nach § 1

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